Grundstückverkauf in Kloster Veßra nun wieder OFFEN!
ZITAT: „Die Entscheidung, dass dem Bieter der Zuschlag wegen einer Beschwerde verwehrt wird, ist nun rechtskräftig, wie das Amtsgericht Sonneberg am Freitag mitteilte.“ Gescheitert ist übrigens noch gar nichts – scheitern kann nur der, der aufgibt. Da hat sich der Maier leider mit dem falschen angelegt 😉 Wir haben keine Beschwerde eingelegt um keine Zeit […]