Erneute? Polizeiwillkür im Landkreis Hildburghausen!

Viele Bürger des Landkreises Hildburghausen haben leider schon schlechte Erfahrung mit der Polizeiführung aus Hildburghausen machen müssen. Als Beispiel sei dort nur, das völlig unverhältnismäßige und blutige Vorgehen gegen die „Corona-Montags-Spaziergänger“, genannt. Die Bilder und Videos davon gingen durch ganz Deutschland.

Was war nun gestern Abend passiert? Genu genommen gar nichts. Das Gasthaus Goldener Löwe hatte wie gewohnt offen, die Leute aßen und tranken. Gegen 20 Uhr gab es einen Aufrtitt von einem bekannten Liedermacher und es gab eine „geschlossene Gesellschaft“. Quasi eine Versammlung in geschlossenen Räumen mit ca. 40 Gästen. Es gab keine Ruhestörung, keine An – oder Abreisenden Gäste und die Tür war geschlossen. Nach ca. einer Stunde war ein riesiges Polizeiaufgebot bedrohlich vor dem Gasthaus positioniert. Der Einsatzleiter kam und sagte „das ist eine öffentliche Versammlung“ die wird jetzt untersagt und aufgelöst. Normalerweise müsste man in solchen Fällen der Willkür, die Polizei rufen können damit man sich wehren kann, aber was will man dazu noch sagen? Leider muß man in diesem „freien“ Land diese Willkür über sich ergehen lassen. Was bleibt ist eine sogenannte Fortsetzungsfeststellungsklage, die dann in eventuell in 3-5 Jahren (solange dauert es leider vor Gericht) bestätigen wird, dass dieses Vorgehen „rechtswidrig“ war. Davon kaufen, kann man sich dann aber leider nichts. Man kann dies nur als Beleg sammeln und dokumentieren, wie „frei“ eben dieses Land noch ist. Es ist ein erneutes Vorgehen gegen die politische Opposition im Landkreis. Aber nicht nur im Landkreis Hildburghausen, überall da wo die etablierten Politiker am meißten Versagen, wird der Druck auf die Oppositon größer.

Die AFD-Fraktion sollte dringlichst einen Antrag auf Änderung gewisser Paragrafen und Gesetzestexte stellen. So sollte gerade bei diesem schwerwiegendem Grundgesetzwidrigeneingriff gegen die „Versammlungsfreiheit“ (die klar definiert ist), immer ein Richter solche Auflösungsmaßnahmen im Vorfeld absegnen. Ansonsten macht unsere Rechtssprechung keinen Sinn mehr. Denn was nützt einem Jahre später Recht zu bekommen für eine Versammlung, die dann schon lange Aufgelöst und Geschichte geworden ist? Weiterhin muß dringend die Haftbarkeit für polizeiliche Einsatzleiter und Behörden eingeführt werden, wenn sie rechtswidrig gehandelt haben. Was im privaten gilt, muß erst Recht für die Repräsentanten des Staates ein muß sein!

Wir lassen uns jedenfalls davon nicht einschüchtern. In wenigen Monaten sind im Landkreis Hildburghausen Kreistags-, Stadtrats- und Gemeinderats- und Landratswahlen, lasst uns dann gemeinsam ein kraftvolles Zeichen setzen und diesen alten Parteienfilz ausmisten!

Übrigens, bei uns stehen jeden Tag Autos mit Kennzeichen aus allen Regionen rum…. Was allerdings eigentlich nicht erlaubt ist, ist wahllos Kennzeichen abzufragen und zu notieren, aber das nur am Rande…

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