Laut Gesellschaftsvertrag darf das Gebäude nur für die: „Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege“ benutzt werden.
Ein Asylheim fällt nicht unter diese Rubrik. Der Schleusinger Bürgermeister Henneberg sollte mit seinen Juristen aus der Stadtverwaltung schnellstens prüfen, ob dies die Pläne des Landates Müller, schon in wenigen Wochen das Krankenhaus als Asylheim zu benutzen, scheitern lassen kann!
Nachdem er schon bei der Abstimmung zur Schließung des Seniorenheimes fehlte, wäre es gut, vielleicht eine dieser letzten Chancen nicht ungenutzt zu lassen!
DEMOTERMIN IN SCHLEUSINGEN:
12.04.23 – 19 Uhr Schleusingen – Marktplatz vor dem Rathaus!