Das Landgericht Meiningen hat heute das Urteil des Amtsgerichtes Hildburghausen bestätigt. Wir gehen nun in Revision und sind dabei nach wie vor guter Dinge. (Das Amtsgericht Hildburghausen hatte mich wegen der Bewerbung der Geburtstagsfeier unserer Gaststätte zum 20.04.2018 mit Schnitzelangeboten zum Preis von 8,88€ und dem Hinweis, dass man noch 7,1 km nach Rechts abbiegen muss, wegen „Volksverhetzung“ verurteilt) Aktuell stehen 50 Tagessätze zu je 50€, also 2500€ Strafe, im Raum. Selbst wenn die Revision, die wir noch heute einlegen werden, nicht erfolgreich wäre, wäre ich nach wie vor nicht vorbestraft. 😉
Ganz recht, Tommy. Erst ab 91 Tagessätzen gilt man als vorbestraft, weil es im Führungszeugnis dann eingetragen wird. Aber das einzige, was jeder volkstreue Deutsche akzeptieren wird, ist ein lupenreiner Freispruch. Nichts anderes!