Auf meine Revision wurde das Urteil vom Landgericht Meiningen, vom Sommer letzten Jahres durch das OLG aufgehoben und zur erneuten Entscheidung dort hin zurückverwiesen. Nun wurde die Geldstrafe nochmals von 2500€ auf 1200€ herabgesetzt. Im Raum steht jedoch nach wie vor der Schuldvorwurf einer Volksverhetzung, den ich nicht akzeptieren werde. Mein Anwalt wird deshalb nun erneut Revision einlegen.
Selbst wenn diese Geldstrafe bestehen bleibt, bin ich nach wie vor nicht vorbestraft.