Im Jahr 2015 wurde ich vor das Amtsgericht Hildburghausen geladen. Dort wurden 4 Anklagepunkte gegen mich verhandelt. Ich erhielt einen Freispruch und 3 Verurteilungen. Natürlich waren die 3 Verurteilungen für mich und meine Anwälte ganz klare Fehlurteile, deshalb gingen wir in Berufung. Diese wurde dann im Jahr 2018 vor dem Landgericht Meiningen verhandelt. Hier erhielt ich 2 weitere Freisprüche und noch einer kleine Verurteilung zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 50€ (diese Geldstrafe würde nicht als Vorstrafe zählen, wenn sie Bestand gehabt hätte). Da meine Anwälte und ich aber nach wie vor davon ausgingen, dass ich mich der Volksverhetzung nicht schuldig gemacht habe, legten wir gegen die letzte verbliebene Verurteilung Revision ein. Dieser wurde in der letzten Woche vor dem Thüringer Oberlandesgericht statt gegeben und die Strafe von 50 Tagessätzen zu je 50€ aufgehoben. Nun kann das Verfahren eingestellt werden, oder aber es wird Neu verhandelt –> worauf ich und meine Anwälte aber bestens vorbereitet sind.
Wir ihr seht, lohnt es sich auch über Jahre den Weg durch die verschiedenen Instanzen zu gehen und für sein Recht zu kämpfen. Akzeptiert niemals Fehlurteile und geht mit einem guten Anwalt dagegen vor.
Ich habe mit Absicht ein paar Tage gewartet bevor ich etwas dazu schreibe. Warum? Normalerweise berichtet in umgekehrten (negativen) Fällen die Presse, bevor man das Schreiben von dem Gericht, oder einer Behörde hat.
Selbst über die Verurteilungen wurde mehrfach berichtet, über die vom Amtsgericht Hildburghausen und über die vom Landgericht Meiningen. Jedem Bürger sollte so durch die Presse vermittelt werden: „Ich wäre kriminell“. Das von den ganzen Urteilen mittlerweile außer Freisprüchen nichts geblieben ist, wird bewusst verschwiegen und nicht berichtet. Ein Freispruch passt eben nicht ins Weltbild der Gutmenschen & Systempresse!
Bild entsand im Jahr 2018 nach den 2 Freisprüchen vor dem Landgericht Meiningen.