Es ist in einem „Rechtsstaat“ eigentlich nicht üblich, dass ein Innenminister eine Zwangsversteigerung kommentiert und dann dafür sorgt, dass Andersdenkenden Immobilien weggenommen werden. Wer sich jetzt an die DDR erinnert fühlt, hat absolut Recht.
Besagtes Grundstück und Haus wurde über viele Jahre nicht genutzt (außer einer Wohnung) und wurde dem Verfall preisgegeben. Eine Erbengemeinschaft stritt sich nun um den möglichen Erlöß, den dieses Grundstück bringen könnte. Deshalb wurde eine Teilungsversteigerung beim Amtgericht Sonneberg beantragt. Soweit so gut. Ich bekam durch verschiedene Inserate davon mit und bereitete mich auf die Zwangsversteigerung vor und erstellte einige Nutzungskonzepte die ihr in diesem Beitrag nachlesen könnt.: HIER KLICKEN
Auf einem Montag dem 26.11.2018 habe ich das Grundstück auf dem Amtsgericht Sonneberg ersteigert und auch den Zuschlag erhalten. Es war zwar leicht teurer als Gedacht, aber in dem Grundstück steckt wie schon geschrieben eine Menge potential bei dem alle im Ort und im Umkreis profitiert hätten. Bereits am selben Tag reagierte der Innenminister, diverse Aussagen kann man in verschiedenen Presseorganen nachlesen. Am 07.12.18 konnte man dann der Zeitung entnehmen, Zitat Thüringer Allgemeine: „Die Thüringer Landesregierung und die Deutsche Bahn Agbereiten rechtliche Schritte gegen den Verkauf eines größeren Grundstücks in Südthüringen an einen bekannten Rechtsextremisten vor. Laut übereinstimmenden Informationen aus Regierungskreisen wird die Bahn bei den zuständigen Gerichten Beschwerde gegen das Geschäft einlegen.
Und nun passierte folgendes: Die Landesregierung oder ein Innenminster sind nicht berechtigt Beschwerde gegen Zwangsvollstreckungen einzulegen. Also hat man sich jemanden gesucht, den man unter Kontrolle hat und der Beschwerde einlegen kann. So kam man auf „Die Bahn“. Weil Gleise neben dem Grundstück langlaufen und im Grundbuch eingetragen ist, dass man diese Frei von Bäumen und Sträuchern halten muss, ergibt sich für die Bahn ein Beschwerderecht. Mal abgesehen davon, dass „Die Bahn“ nicht mal in der Lage ist die Strecke zu befahren, denn außer einem Sonderzug fährt dort seit Jahren nichts mehr. Diese Beschwerde legte sie nun ein und die Begründung hätte sich Honecker persönlich nicht besser ausdenken können. Eine Zwangsversteigerung muß 6 Wochen vorher ausgeschrieben sein, hält man diese 6 Wochen nicht ein wird eine Zwangsversteigerung ungültig, soweit so gut.
Im „Freien Wort“ wurde die Zwangsversteigerung an einem Samstag dem 13.10.2018 veröffentlicht. Das macht bis zum Samstag dem 24.11.2108 genau 6 Wochen und bis zum Versteigerungstermin am 26.11.2018 genau 6 Wochen und 2 Tage. Nun wird behauptet Samstag ist kein Werktag, somit hätte die Frist erst am Montag dem 15.10.2018 starten und am Montag dem 26.11.2018 enden dürfen. Somit hätte man erst einen Tag später am Dienstag dem 27.11.2018 versteigern dürfen. Und mit dieser Argumentation haben sie nun beim Amtsgericht Sonneberg Recht bekommen. Das gleiche Amtsgericht welches den „Fehler“ begangen hat. Aber wie jeder weiß, sind Exekutive und Judikative in Deutschland getrennt. 😉
Noch interessanter wird es wenn man weiß, dass sowohl die Bahn als auch die Zeitung bereits Wochen vor dem 15.10.2018 einen Brief vom Amtsgericht Sonneberg bekamen, in denen der Termin bereits erörtert wurde. Weder die Zeitung veröffentlichte vorher noch unterbreitete „Die Bahn“ ein Kaufgebot oder legte im Vorfeld Beschwerde ein. Auch zur Zwangsversteigerung bot „Die Bahn“ nicht mit und auch die Jahre davor, hat sich diese nicht für das Grundstück interessiert. Was will „Die Bahn“ also? Außer ein verlängerter Arm des Innenministers zu sein, bleibt nicht viel übrig, besser gesagt nichts….
Auch ein interessanter Fakt. Auf der offiziellen Zwangsversteigerungsseite der Gerichte auf der Zwangsversteigerungen veröffentlicht werden, wollte ich noch einmal nachschauen wann dort die Zwangsversteigerung veröffentlicht wurde, nur war der Beitrag nach erscheinen der Beschwerde nicht mehr zu finden und auch bei „Google- Cache“ war dieser gelöscht. Komisch oder?
Nun wird also die Zwangsversteigerung nicht anerkannt und die Erbengemeinschaft, die auch Geld in diesen Prozess stecken musste, geht erst einmal leer aus. Ich hoffe das die Erbengemeinschaft einen neuen Termin beantragt, dann werde ich da sein und erneut bieten.
Auch werde ich nächster Zeit spontan bei anderen Zwangsversteigerungen auftauchen, wir wollen ja nicht das dem Innenminsiter langweilig wird. Denn außer gegen Andersdenkende vorzugehen, hat dieser Typ leider nichts vorzuweisen, schon gar nichts, was der Allgemeinheit dienlich wäre. Er kümmert sich nicht um die Beseitigung von Problemen, er behindert sogar Bürger die soziale Verantwortung übernehmen wollen, bei der Ausübung dieser.
Im Mai sind Kommunalwahlen, ich persönlich werde mich erneut der Wahl zum Kreistag stellen und auch für einen Sitz in der Gemeinde Kloster Veßra kandidieren. Außerdem haben wir eine große Anzahl weiterer Kandidaten parat, die fast überall antreten werden.
Lasst uns diesen ganzen Wahnsinn beenden und endlich unseren Landkreis auf Vordermann bringen. Lasst uns gemeinsam diese Zustände von unten an beseitigen und dann im Herbst bei den Landtagswahlen weiter machen! Jeder kann mithelfen und ist gefragt, ob als Kandidat, oder wenn ihr einfach nur das Kreuz am rechten Fleck macht.
Euer Tommy Frenck!
Screenshot:
https://www.tag24.de/nachrichten/verkauf-von-grundstueck-an-rechtsrock-veranstalter-tommy-frenck-gescheitert-kloster-vessra-thueringen-940043
Liebe Kameraden,
euer Enthusiasmus in allen Ehren, aber wollt ihr euch wirklich des Hochverrats schuldig machen, indem ihr euch zu irgendwelchen Wahlen aufstellt oder wählen geht?
Das alle Wahlen in der BRvD ungültig sind, sollte hinlängst bekannt sein- BVG-Urteil von 2012. Hinzu kommt das Bundeswahlgesetz § 12 und § 15.
Ja, wir haben Rechtsbankrott in dieser Republik und da keine andere Abhilfe möglich ist, hat jeder Deutsche das Recht auf Widerstand ( Art. 20 satz 4 der AGB^s, genannt GG ).
Hilfreicher als Hochverrat zu begehen wäre es, wenn man diese Verbrecher nun endlich öffentlich macht- sprich: Fotos, Klanamen, Adressen. Und zwar von allen, die in sogenannten Ämtern, Behörden, und Dienststellen wie Jobcenter pp. tätig sind.
Heil und Segen!
Dieses Vorgehen bringt leider rain gar nichts. Gruß Tommy gerne stehe ich Ihnen im Gasthaus Rede & Antwort.