In Österreich gelten noch schärfere Zensurgesetze als in Deutschland. So wird dort aktuell eine Person (ein Tourist?) gesucht, der ein ganz übles Verbrechen begangen hat.
ZITAT:
„Der mir unbekannte Mann war in Begleitung einer Frau mit Kinderwagen in der Kaiserstraße unterwegs“
Was? Ernsthaft? Frau, mit Kind und Mann und der hatte auch noch ein T-Shirt an. Auf dem T-Shirt, da stand sogar was drauf. Werbung für das Gasthaus Goldener Löwe. Alle Spezialeinheiten und Einsatzkräfte sollten sofort aus dem Urlaub und anderen Einsatzbereichen abgezogen werden, um den „IRREN“ Täter zu jagen.
ZITAT:
„Bezirkspolizeikommandant Martin Reisenzein bestätigt die Anzeige. Der Sachverhalt wurde an den Verfassungsschutz bei der Landespolizeidirektion weitergegeben. „Im gegenständlichen Fall liegt eine Übertretung nach dem Verbotsgesetz vor“, erklärt Reisenzein. Das Verbotsgesetz umfasst einen Strafrahmen, der je nach Vergehen bis zu 20 Jahren Freiheitsstrafe reicht. Der T-Shirt-Träger konnte bis Redaktionsschluss nicht ausgeforscht werden.“
20 Jahre Haft für das Tragen eines T-Shirts? Ähnliche Fälle kenne ich aus der ehemaligen DDR. Da gabs auch immer Ärger, wenn man „Westklamotten“, „Westjeans“ anhatte. Aber selbst die DDR hat dafür keine 20 Jahre Haft gefordert. Unglaublich diese Zustände im Jahr 2018 in Österreich.
ZITAT:
„Der deutsche Verfassungsschutz beobachtet Frenck schon lange.“
Das nennt man auch: Spannern für Fortgeschrittene. Aber wer Langeweile hat, kann mich ruhig den ganzen Tag beobachten. Dann ist wenigstens staatlich hinterlegt, dass ich mich an alle Gesetze und Auflagen halte ?
ZITAT:
„Der Einheimische, der Anzeige erstattet hat, hofft nun, dass es sich bei dem Mann um einen Gast aus Deutschland und keinen Ortsansässigen handelte.“
Ich würde den Anzeigeerstatter gerne mal auf ein Schnitzel ins Gasthaus einladen. Aber bei seinem Eifer, bleibt es ihm bestimmt im Halse stecken ?
Quelle/Screenshot:
https://www.kitzanzeiger.at/T-Shirt-Traeger-wurde-angezeigt_pid,17070,nid,103106,type,newsdetail.html