ZITAT:
„Das Versammlungsrecht wird in Themar missbraucht!“
Ich denke eher, dass verschiedene Leute ihre politische Macht in ihren Ämtern missbrauchen! Dies wird natürlich noch zur Anzeige gebracht und auch Dienstaufsichtsbeschwerden werden folgen. Gerade im Verhalten der Behörden und so mancher Amtsinhaber deutet vieles auf „RECHTSBEUGUNG“ und sogar evtl. auf „Prozessbetrug“ hin. Unser Anwalt prüft gerade alle Vorkommnisse, sobald diese Prüfung abgeschlossen ist, werden wir die zuständige Staatsanwaltschaft verständigen und Anzeige erstatten.
ZITAT:
„einem gerichtlichen Paukenschlag im Vorfeld“
Wieso Paukenschlag? Das Ergebnis war schon von Anfang an abzusehen und die Behörde wurde bereits im März auf einen möglichen rechtswidrigen Besched hingewiesen.
ZITAT:
„Versammlungsgesetz unangreifbar?“
Das GG gilt für alle Deutschen! Darin inbegriffen die Versammlungsfreiheit. Wer das nicht akzeptieren kann, ist eindeutig ein Feind des GG. Wer das GG abschaffen will, haben wir in der Schule gelernt, ist ein Verfassungsfeind!
ZITAT:
„Weil die Zeit drängte, erstellte der Landkreis einen Auflagenbescheid. Begrenzte Teilnehmerzahl, abgesenkter Lärmpegel, Alkoholverbot.“
Nochmal zum MITSCHREIBEN FÜR DIE LERNRESISTENTEN: Das GG gilt für jeden! Ihr habt kein Recht dazu Versammlungen zu verbieten, diese sind laut GG für jeden Deutschen immer möglich! Das Landratsamt ist lediglich dafür zuständig z.B. die Straßen zu sperren und für einen ordentlichen Ablauf zu sorgen. NICHT ZUSTÄNDIG hingegen, für Repressionsmaßnahmen, diese sieht das GG nicht vor. Wer anderst handelt, darf sich dann nicht wundern, wenn er ständig vor Gericht verliert.
ZITAT:
„Das parallel dazu angerufene Oberverwaltungsgericht urteilte mit einer in Worte gegossenen Ohrfeige, sprach von „Substanzlosigkeit“, vom Aneinanderreihen „bloßer Verdachtsmomente und Vermutungen“ und von Widersprüchlichkeiten beim Vorgehen des Landratsamtes. “
Die Gerichte haben das falsche Spiel des Landkreises sofort durchschaut, wer versucht irgendwelche Gründe zu erfinden, darf sich nicht wundern, wenn diese vor Gericht nichts taugen!
ZITAT:
„Das bringt Müller auf die Palme. „Ich bin sehr angefressen über die Begründung des Oberverwaltungsgerichts und lehne sie absolut ab“, lässt er seinem Unmut freien Lauf. “
Die Kommunalaufsicht sollte endlich von sich aus tätig werden und überprüfen, ob diese Person, in diesem Amt, mit solchen–> in den Augen vieler Bürger verfassungsfeindlichen Äußerungen, überhaupt noch tragbar ist. Wir werden jedenfalls alle Mittel die uns zur Verfügung stehen nutzen, um gegen diesen nach unserer Ansicht begangegen Amtsmißbrauch und der damit einhergehenden Rechtsbeugung vorzugehen.
ZITAT:
„Wir haben bei unseren Schriftsätzen nach bestem Wissen gehandelt und sind davon ausgegangen, dass sie Bestand haben.“
Sogar ICH als Laie, habe schon im März 2018 angemerkt, dass dieser Bescheid, wenn er so ergeht kompletter Quatsch ist. Was sitzt im Landratsamt für eine Rechtsberatung? Anscheinend ist diese unfähig, sonst würden nicht ständig erlassen Bescheide, von Gerichten wieder aufgehoben. Oder aber, man versucht bewusst unter vorspielen falscher Tatsachen solche Bescheide zu fingieren? Auch das werden wir von der Staatsanwaltschaft überprüfen lassen.
ZITAT:
„Mit Kritik an der Landesregierung aber hält sich der Landrat deutlich zurück. Auch wenn er zugibt, er habe von vornherein nicht daran geglaubt, dass es eine umfassende juristische Handreichung vom Land gibt.“
So so, er hat nicht daran geglaubt? Also doch unter vorspielen falscher Tatsachen rechtswidrige Bescheide erlassen? Hier ist noch viel Klärungsbedarf nötig. Seid euch sicher, wir werden nicht nachlassen, bis alles aufgeklärt ist!
ZITAT:
„Es machen sich alle sehr leicht. Niemand denkt offenbar darüber nach was dort passiert“, sinniert Thomas Müller.“
Bürger informieren sich und tun ihre Meinung kund. Aber das ist im Jahr 2018 nicht mehr erwünscht. Die etablierten Politiker haben lieber ein Volk von Ja-Sagern die alles abnicken. Wer eine andere Meinung hat, wird in diesem System verfolgt und man versucht diese Leute, wie schon zu DDR-Zeiten, mundtot zu machen.
ZITAT:
„Sie werden jedenfalls in Themar weiterhin das tun, was sie immer machen: Gegenproteste initiieren.“
Dann rennt halt weiter mit 30 Mann in der Gegend umher, wenn ihr sonst keine Hobbys habt. Mehr als eine Belustigung für die Anwesenden seid ihr eh nicht, aber nicht einmal das checkt ihr. Viel Spaß mit vielen weiteren Kundgebungen – auch noch in diesem Jahr – !
Screenshot MDR
https://www.mdr.de/thueringen/sued-thueringen/hildburghausen/themar-kritik-minister-maier-resumee-100.html
Zum Thema Versammlungsfreiheit schauen wir doch mal in das Gesetz:
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 8
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
Aha, da sehen wir erst mal Art 8 I GG, welcher besagt „friedlich und ohne Waffen“. Ok, scheint ja weitgehend so gewesen zu sein. Aber da die Polizei als Wächter und Einschreiter bezüglich der Einhaltung der Gesetze hier ihre Aufgabe genauso erfüllen muss, wie an den (U-/S-)Bahnhöfen zu Silvester bezüglich eindeutig erkennbaren Migrationshintergründlern, darf und muss sie auch im Falle Themar dafür Sorge tragen, das in Kreisen in denen verhältnismäßig der Verstoß gegen diverse Gesetze (Verfassungsfeindliche Symbole, BTMG, Waffengesetz etc.) recht hoch ist, weitgehend die legislativen Vorgaben eingehalten werden. Die intensiven Durchsuchungen der Gäste, wie sie auf jedem Festival durch die Security ebenfalls durchgeführt werden… hier aber der Security, nicht unverständlicher Weise, eine gewisse Befangenheit unterstellt wurde und man daher selber nachschaute… sind zwar nervig aber rechtlich gesehen in meinen Augen unproblematisch.
Kommen wir zu Nr. 2: Das Festzelt selbst wäre zwar ein durch Wände beschränkter Raum(!!!). Aber die Kundgebung hatte ebenfalls ein Kundgebungsgelände auf dem Grundstück und das befindet sich außerhalb des Zeltes. Somit ist dies eine Versammlung unter freiem Himmel und damit gemäß Art 8 II GG durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkbar. Absagen, Auflage, Kontrollen etc. zum Schutz von rechten anderer (Brandschutz, Lärmschutz, körperliche Unversehrtheit auch der Versammlungsteilnehmer) und anderer Gesetze (BTMG, GG, STGB etc.) sind also durchaus gelegentlich für Veranstalter und Teilnehmer ärgerlich, aber rechtlich durchaus mit Rückhalt. Das die Begründung im Einzelfall einer Prüfung auch mal nicht standhalten kann wird hier nicht verstiegen, aber ist wie gesagt eine Einzelfallprüfung, welche auf Antrag der sich benachteiligten Seite angestoßen wird.
Ich will hier weder die Veranstaltung, den Veranstalter & die Versammlungsteilnehmer der betreffenden und Gegenveranstaltungen, noch das LRA sowie über- und untergeordnete Behörden, oder Polizei und Gerichte in Schutz nehmen oder Verurteilen. Mir ging es nur darum Herrn Frenck, den ich zwar nicht persönlich aber viele „Randpersonen“ seiner Vita kenne (aus Grundschule & Regelschule, ASV 1932 Schleusingen e.V., Kochlehre im Pano Oberhof etc.) mit denen im Gespräch gelegentlich auch mal „Tommy“ das Thema ist (er hat ja ausreichend Präsens in Lokalpolitik und Medien) etwas zu bremsen, wenn er bei jeder Beschränkung seiner von einigen Personen nicht gern gesehen Veranstaltungen, bzw. Veranstaltungen seiner Gleich- bzw. ähnlich gesinnten, sofort von Verfassungsgegnern in den Behörden zu sprechen. Es existieren nun mal gesetzliche Grauzonen über deren Auslegung sich nicht alle einig sind. Egal ob Exekutive, Legislative, Judikative so wie die mehr oder weniger in diesen Thema bewanderte Bevölkerung, die Meinung über diverse Gesetzesauslegungen differenzieren zwischen und auch in den genannten Gruppen teilweise sehr stark. Jeder versucht gerne das Gesetz in seinem Sinne auszulegen und die Aufgabe der Richterlichen Instanzen ist es dann, wenn notwendig, den Streit mit einem so neutral wie möglichen gehaltenen Blick auf die Sache zu klären. Und ich schreibe hier mit Absicht nicht schlichten, denn oft, wie auch in Falle „Tommy & Friends gegen den Rest der Ämter-Welt“, ist die Verliererseite nicht mit dem Richterspruch zufriedengestellt. Außerhalb von Kompromissen und Vergleichen gibt es halt vor Gericht immer einen Gewinner und einen Verlierer.
Zu den Vorab-Kontrollen (jeder wird abgetastet und notiert) gibt es bereits Urteile vom Bundesverfassungsgericht, diese sind in dieser Form ILLEGAL – das werden wir mit einer Fortsetzungsfeststellungsklage feststellen lassen. Auch der Abbruch einer Band, die KEIN INDIZIERTES Lied gespielt hat, war ILLEGAl, auch das wollen wir per Gericht feststellen lassen um deartiges Vorgehen in Zukunft zu verhindern. Das die Polizei rum steht , kann sie doch gerne machen und stört niemanden.
Ich habe in den letzten Jahren, ganze Aktenordner voll gesammelt, mit Verfahren die wir gegen die Stadt oder den Landkreis gewonnen haben. Anti-Rechts-Verantaltungen haben das nicht, das Hippi-Festival in Weitersroda hat das nicht…alle anderen Kundgebungen oder Veranstaltungen haben das im Landkreis HBN nicht. Wenn nun also das Recht in eine Richtung gebeugt wird, dann ist es unser gutes Recht, dass unabhängig von den Gerichten überprüfen lassen zu wollen.