ZITAT:
„Landrat Thomas Müller (CDU) bedauert den Vorfall.“
Was für ein Vorfall? Ein lokales Unternehmen schaltet eine Anzeige im Amtsblatt des Landkreises. Entweder muss man in Zukunft auf die Werbung aller Unternehmen aus dem Landkreis verzichten, oder eben alle werben lassen. Da kommt der Landkreis auch nicht drumherum, denn es gibt immernoch gleiches Recht für alle. Anscheinend ist das Verständnis für Demokratie & Meinungsfreiheit noch nicht bei allen angekommen. Schade eigentlich. Warum hat sich noch keiner aufgeregt, dass wir monatlich Steuern zahlen? Krankenkassenbeiträge, den Soli und zig andere Belastungen haben wir auch, da nimmt man unser Geld komischerweise gerne.
ZITAT:
“ Das Hildburghäuser Landratsamt kontrolliert den Inhalt des Werbeteils vorher nicht.“
Hört sich irgendwie so an, dass wieder eine Polit.-Kontrolle nach DDR Vorbild gefordert wird? Wenn der Firmenchef eine andere Meinung hat, darf er für seine Firma keine Werbung schalten?
ZITAT:
„Damit so etwas nicht wieder passiert, werde die Behörde das Gespräch mit dem Verlag suchen, so Landrat Müller.“
Dann werden wir unseren Anwalt einschalten und Herr Müller wird die nächste Klatsche vor Gericht bekommen. Was denkt er eigentlich wer er ist?
ZITAT:
„Der Hildburghäuser Linkspartei-Politiker Steffen Harzer kritisiert die Kreisverwaltung scharf. Er fände es unsäglich, dass die Behörde komplett die Kontrolle über die Veröffentlichungen verloren habe, sagte er MDR THÜRINGEN. Er forderte, den Erlös aus der Werbeanzeige des Neonazis an das Bündnis für Toleranz und Weltoffenheit zu überweisen.“
Schön, die bildliche Vorstellung wie dieser Typ beim lesen des Amtsblattes „rot“ anläuft. Wenn es ihm dabei besser geht, können sie meinetwegen von dem Geld auch einen Brunnen in Afrika bauen. Aber warum sollte das Geld nicht einfach bei der Werbeagentur bleiben, die damit die Kosten deckt? Linke UNLOGIK wie immer halt.
Ach ja, dass war wieder eine Aktion des Prinzips: Ursache & Wirkung! Wir machen das so lange, bis es auch der letzte Anhänger von DDR-Methoden begriffen hat.
Achtung: Dieser Beitrag ist weder Pro Tommy noch Pro LRA, sondern eine neutrale Betrachtung des Themas:
Wo ist das Problem? Jeder der etwas veröffentlicht hat das recht den Inhalt zu kontrollieren. In einem Lufthansa Katalog wird auch keine RyanAir Werbung zu finden sein. Im Fanmagazin des BVB werden keine Schalke-Artikel beworben… In beiden Fällen kann man von Konkurenz bis Feindbild eine Bezeichnung der Beziehung finden. Und genau so darf der Landkreis bestimmen, wer in durch ihn beauftragen Heft Werbung schalten darf und wer nicht. Die Rechte Szene wird aktuell vom Landkreis als Gegner angesehen. Das Gasthaus zum Goldene Löwen in der Hand von Herrn Tommy Frenck, als nicht ausschließlich aber auch Szenelokal der Rechten Szene ist daher vom Herausgeber nicht erwünscht. Genau so wie das der wirtschaftliche Zweck der Werbung Herrn Tommy Frenck persönlich zugute kommt. Man muss nicht alles gut finden, aber mit einem „alle oder keiner“ kommt man in diesem Fall rechtlich halt nicht hin.
Falsch das Amtsblatt des Landkreises ist für alle Bürger usw. des Landkreises, hier gilt das Gleichbehandlungsprinzip und das Prinzip der Neutralität. Wenn dort eine Firma Werbung machen darf, müssen das alle Firmen dürfen. Da kann man laut Gesetz nicht einen Bevorzugen und andere ausklammern, da haben alle die gleichen Konditionen und müssen gedruckt werden, oder wie gesagt, man verzichtet ganz auf Werbung durch Unternehmen. Sonst müßte der Staat ja auch sagen, dass Gasthaus muss keine Steruen mehr zahlen weil, weil wir der „Gegner“ sind.