Die nächste Klatsche vor dem Verwaltungsgericht Meiningen für das Landratsamt Hildburghausen.
Die Veranstalter haben gegen vier erlassene Auflagen des Landratsamtes geklagt. Alle vier Auflagen wurden aufgehoben oder in unserem beantragten Sinne abgeändert. Alle Kosten trägt der Landkreis.
Bereits beim Kooperationsgespräch haben wir darauf hingewiesen, dass diese Auflagen vor Gericht keinen Bestand haben werden. Wieder besseres Wissen hat der Landkreis diese trotzdem erlassen. Nun muss der Landkreis erneut Gerichts & Anwaltskosten zahlen. Wieder Steuergeld welches verschwendet wurde!
Es gibt nun u.a. nicht die erlassene Teilnehmerbegrenzung auf 1000 Bürger, die Lärmschutzauflage ist nun wie immer und auch Bier und Biermischgetränke sind nun ab 20 Uhr gestattet.
Kommt heute und morgen zahlreich und zeigt dem System das ihre DDR Methoden nicht mehr funktionieren!
#Themar