Erneut mußte ich das Verwaltungsgericht Meiningen und meinen Anwalt bemühen, um gegen die Zustände in diesem Land vorzugehen.
Zu Beginn des Kreistagswahlkampfes 2018 meldete ich natürlich rechtzeitig in allen Städten & Gemeinden das Plakatieren der Wahlplakate an. Gerade einmal 30 Plakate wollte mir die Stadt Hildburghausen genehmigen. Dies wäre natürlich ein Eingriff in meinen Wahlkampf gewesen und hätte die Außenwirkung beeinflusst. Um eventuellen Kosten für die Stadt vorzubeugen, habe ich dem zuständigen Mitarbeiter mitgeteilt, dass ich deren Angaben für rechtswiedrig halte und vor Gericht gehen werde, wenn sie den Bescheid in dieser angekündigten Fassung zustellen. Wieder besseres Wissen?, schickte mir die Stadt natürlich den Bescheid in nicht korrekter Fassung zu. Erst nach der Einschaltung des Verwaltungsgerichtes Meiningen lenkte die Stadt ein und zog ihren Bescheid zurück. Auf einmal war alles nur noch ein „Mißverständnis“ und u.a. die Zahl 30 ein Druckfehler. Somit konnten wir wie gewollt auch in Hildburghausen plakatieren. Leider erst jetzt erging der Beschluß des VG Meiningen in der Kostenfrage. Die Stadt Hildburghausen muß die kompletten Gerichts & Anwaltskosten tragen. Wieder über ca. 500 € die zum Fenster raus geschmissen wurden. Aber im „Krampf“ gegen Rechts, spielt Steuergeld ja keine Rolle…
In meinem Buch, welches ich schreiben werde, werden hunderte derartige Verfahren zu Wort kommen, an denen man die „Meinungsfreiheit“ der BRD erkennen kann.
Viele weitere Klagen – auch gegen die Facebook-Löschungen – laufen noch 😉 Lasst euch nichts mehr von diesem System gefallen und nutzt alle Möglichkeiten! Es ist immer erst vorbei, wenn es vorbei ist 😉